Grundqualifikation und Prüfung

Was bedeutet "Grundqualifikation" ?
Lenker von Kraftfahrzeugen über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzGG), die
ab dem 10. September 2009 ihren Führerschein für die Klassen C1 oder C bzw.
ab dem 10. September 2008 ihren Führerschein für die Klasse D erworben haben
und im gewerblichen Personen-, Güter- oder Werkverkehr eingesetzt werden, haben eine Grundqualifikation nachzuweisen.
Der Nachweis der Grundqualifikation wird durch eine Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Prüfung erbracht.
Lenker, die ihren Führerschein
bis zum 9. September 2009 (Klasse C1 oder C) bzw. die ihren D-Führerschein
bis zum 9. September 2008 (Klasse D) erworben haben,
gelten als grundqualifiziert und müssen keine spezielle Prüfung ablegen. Dazu bedarf es nur einer 35-stündigen Weiterbildung
Vorbereitung auf C95 Prüfung
Grundqualifikation
Wir bereiten SIE für die Grundqualifizierungs-Prüfung für Berufskraftfahrer vor !!!
...und zwar in Theorie und Praxis
Allgemeine Informationen zur Grundqualifikation
Die Prüfung über die Grundqualifikation besteht aus einem theoretischen Prüfungsteil und einer praktischen Fahrprüfung. Sie kann zusammen mit der Fahrprüfung abgelegt werden.
Prüfungsvorgang
Die theoretische Prüfung hat mindestens 4,5 Stunden zu dauern. Die praktische Fahrprüfung hat mindestens 90 Minuten zu dauern.
Prüfungsbescheinigung
Bei erfolgreicher Ablegung "aller" Prüfungsteile (5 Ausbildungsmodule bei Klasse C/C1) wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.
Inhalte Klasse C95 (Grundqualifikation)
Vor der Fahrt
Beizubringende Ausrüsungsgegenstände
Routenkenntnisse
Begleitpapiere
Ladungssicherung kontrollieren
Bedienung des Kontrollgerätes
Kontrolle der GO-Box
Während der Fahrt
Vorausschauendes Fahren
Fahzeug-und ladungsschonendes Fahren
Ökonomisches Fahren
Abstellen des Fahrzeuges zum sicheren Be- und/oder Entladen
Nach der Fahrt
Wagenumsicht
Abstellen des Fahrzeuges
Für Fragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach eine Email oder rufen Sie uns an.
Vorbereitung auf D95 Prüfung
Grundqualifikation
Wir bereiten SIE für die Grundqualifizierungs-Prüfung für Berufskraftfahrer vor !!!
...und zwar in Theorie und Praxis
Allgemeine Informationen zur Grundqualifikation
Die Prüfung über die Grundqualifikation besteht aus einem theoretischen Prüfungsteil und einer praktischen Fahrprüfung. Sie kann zusammen mit der Fahrprüfung abgelegt werden.
Prüfungsvorgang
Die theoretische Prüfung hat mindestens 4,5 Stunden zu dauern. Die praktische Fahrprüfung hat mindestens 90 Minuten zu dauern.
Prüfungsbescheinigung
Bei erfolgreicher Ablegung "aller" Prüfungsteile wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.
Inhalte Klasse D95 (Grundqualifikation)
Vor der Fahrt
Erscheinen zur Prüfung
Beizubringende Gegenstände
Routenkenntnisse (Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr)
Begleitpapiere
Hinweise auf Sicherheitseinrichtungen (Gurte, Notausstiege etc.)
Ladung sichern
Bedienung des Kontrollgerätes
Während der Fahrt
Vorausschauendes und Fahrgastfreundliches Fahren
Innenraumbeobachtung
Zufahren zu Haltestellen bzw. Halteplätzen
Haltestellenaufenthalt
Ein- und Ausstieg der Fahrgäste
Benutzung der Einstieghilfen
Haltestellen- bzw. Halteplatzausfahrt
Nach der Fahrt
Wagenumsicht
Abstellen des Fahrzeuges
Was bedeutet WEITERBILDUNG
Was bedeutet "Weiterbildung"?
Lenker von Bussen oder Lkw über 3,5 t hzGG, die einen Fahrerqualifizierungsnachweis besitzen, müssen entweder alle fünf Jahre vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifizierungsnachweises oder – wenn die Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist – vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit eine Weiterbildung nachweisen.
Lenker, die ihren Führerschein für die
Klasse C1 oder C bis zum 9. September 2009
bzw. ihren Führerschein für die
Klasse D bis zum 9. September 2008
gemacht haben, müssen spätestens ab 10. September 2014 (Klasse C1, C) bzw. 10. September 2013 (Klasse D), wenn die Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeübt wird, vor Aufnahme der Tätigkeit einen Nachweis über 35 Stunden Weiterbildung mitführen (Fahrerqualifizierungsnachweis).
Lenker, die zu ihrem Führerschein schon die Prüfung über die Grundqualifikation ablegen - also ab 10.9.2008 (Klasse D) bzw. 10.9.2009 (Klasse C oder C1) – müssen die 35 Stunden Weiterbildung 5 Jahre nach bestandener Prüfung Grundqualifikation nachweisen.
Wichtige Ausnahmen
Keinen Fahrerqualifizierungsnachweis benötigen Lenker von:
- Kraftfahrzeuge bis 45 km/h
- Kraftfahrzeuge von Feuerwehr, Militär, Polizei
- Kraftfahrzeuge auf Probefahrten bzw. noch nicht zugelassene Kraftfahrzeuge Fahrschul-Lkw bzw. -Busse
- Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, die der Lenker zur Ausübung seines Berufes verwendet und das Lenken des Fahrzeuges nicht Hauptbeschäftigung des Fahres ist.
Das Verkehrsministerium versteht unter dem letzten Punkt, dass es darauf ankommt, ob die Erbringung einer Beförderungsleistung an sich den primären Gegenstand der Tätigkeit des Fahrers darstellt oder ob „Güter" – wie etwa Ersatzteile bei Handwerksbetrieben oder Servicetechnikern – lediglich im Rahmen einer sonstigen Tätigkeit mitgeführt werden.
Rechtsgrundlagen
§§ 13 GWB (Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung-Berufskraftfahrer)
§§ 19 – 19c Güterbeförderungsgesetz
§§ 44 – 44d Kraftfahrliniengesetz
§§ 14a – 14d Gelegenheitsverkehrsgesetz
EU-Richtlinie RL 2003/59/EG, Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer – GWB (BGBl. II 139/2008)
Einteilung der MODULE
Dauer und Einteilung der Module
Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren, die in Ausbildungseinheiten (Ausbildungsmodule) von jeweils mindestens sieben Stunden aufgeteilt werden.
Die Ausbildung ist aufgeteilt in:
Modulen für die Klasse D
Modulen für die Klassen C/C1
Beim Abschluss der jeweiligen Module wird IHNEN von mir eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.
Es besteht die Pflicht zur Unterrichtsteilnahme. In Österreich erfolgt keine Prüfung über die vorgetragenen Stoffgebiete.
Die Weiterbildung kann grundsätzlich sowohl aus theoretischen als auch aus praktischen Teilen bestehen. Eine zwingende Vorschrift hinsichtlich der Aufteilung zwischen Theorie und Praxis ist nicht vorgeschrieben!
Bei erfolgreicher Absolvierung der Grundqualifikation bzw. Weiterbildung (Nachweis durch Bescheinigung und im entsprechenden Ausmaß) wird von Seitens der Führerscheinbehörde der Zahlencode „95" mit dem Ablauf der Frist für die nächste Weiterbildung
(z.B. C 95.01.11.2013)
bei der entsprechenden Führerscheinklasse im Führerschein eingetragen.
Bei Fahrern aus Drittstaaten erfolgt die Eintragung des Zahlencodes auf der Fahrerbescheinigung, von der für die Ausstellung der Fahrerbescheinigung zuständigen Behörde.
C95 Weiterbildung
Modul 1: Fahrsicherheit
(Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit)
Dauer: 7 Stunden
Gliederung:
2 Stunden
Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimale Nutzung
Drehmomentkurven, Leistungskurven, spezifische Verbrauchskurven eines Motors, optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers beim Schalten...
5 Stunden
Kenntnis der technischen Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung
- um das Fahrzeug zu beherrschen
- seinen Verschleiß möglichst gering zu halten um Fehlfunktionen vorzubeugen.
- Besonderheiten der Zweikreis-Bremsanlage mit pneumatischer Übertragungseinrichtung, kombinierter Einsatz von Brems- und Dauerbremsanlage
- bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung
- Einsatz der Tätigkeit des Fahrzeuges
- Einsatz der Bremsanlage im Gefälle
Modul 2: ECO-Training
(Kraftstoffsparende Fahrweise)
Dauer: 7 Stunden
Fähigkeiten zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendungen der erlangten Kenntnisse gemäß Modul 1 (Fahrsicherheit)
Dieses Weiterbildungsmodul wird in der Praxis durchgeführt!
Ablauf:
Theoretische Vorbereitung auf den Praxisteil
(Tagesablauf, Fahrprotokoll, Verbrauchsmessgerät)
Erste praktische Fahrt
(Alleinfahrt ohne Trainer zur Bestimmung des Kraftstoffverbrauchs)
Theoretischer Unterricht
(Verbrauchskurven von Motoren, Arten von Kraftstoffen, Abgasnachbehandlung, Nutzung des Drehzahlmessers, technische Wartung, Getriebewahl, Einsetzen von Tempomat und Retarder, Analyse der Fahrwiderstände, energiesparende und umweltschonende Fahrweise.
Zweite praktische Fahrt
(Erworbene theoretische Kenntnisse zusammen mit dem Trainer in die Praxis umsetzen)
Abschlussbesprechung
(Vergleich der beiden Fahrten, Erläutern der ermittelten Verbrauchswerte, zukunftsorientiertes Fahrverhalten durch die gewonnenen Kenntnisse)
Modul 3: Ladungssicherung
(Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen)
Dauer: 7 Stunden
Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeuges
- Auf das Fahrzeug wirkende Kräfte bei der Fahrt
- Einsatz der Getriebebersetzung entsprechend der Belastung des Fahrzeuges und dem Fahrbahnprofil
- Berechnung der Nutzlast eines Fahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination
- Berechnung des Nutzvolumens
- Auswirkung der Überladung auf die Achse
- Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt
- Arten von Verpackungen und Lastträgern
- Wichtigste Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist
- Feststell- und Verzurrtechniken
- Überprüfung der Haltevorrichtungen
- Einsatz des Umschlaggeräts
- Abdeckung mit einer Plane und entfernen der Plane
Modul 4: (Sozial)Vorschriften für den Güterkraftverkehr
(Anwendungen der Vorschriften und wirtschaftliches Umfeld für Nutzfahrzeuge)
Dauer: 7 Stunden
Gliederung:
4 Stunden
Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
- Höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche
- Grundsätze, Anwendung und Auswirkung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) Nr. 3821/85
- Sanktionen für den Fall, dass das Kontrollgerät nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird
- Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Kraftverkehr: Rechte und Pflichten der Kraftfahrer im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung
3 Stunden
Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr
- Beförderungsgenehmigungen
- Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung
- Erstellen von Beförderungsdokumenten, Genehmigungen im internationalen Verkehr
- Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr)
- Erstellen des internationalen Frachtbriefs
- Überschreiten von Landesgrenzen
- Besondere Begleitdokumente für die Güter
Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
- Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader)
- Unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güterverkehr,Werkverkehr, Transporthilfstätigkeiten)
- Organisation der wichtigen Arten von Verkehrsunternehmen oder Transporthilfstätigkeiten
- Unterschiedliche Spezialisierung (Tankwagen, temperaturgeführte Transporte ect.)
- Weiterentwicklung der Branche (Diversivizierung des Leistungsangebotes, Huckepackverkehr, Subunternehmer ect.)
Modul 5: Humanfaktoren
(Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger und Profi)
Dauer: 7 Stunden
Gliederung:
1 Stunde
Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche
Verkehrsunfallstatistiken; Beteiligung von Lastkraftwagen/Omnibussen, menschliche, materielle und finazielle Auswirkungen
0,5 Stunden
Fähigkeit der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
Allgemeine Informationen, Folgen für Fahrer, Vorbereitungsmaßnahmen, Checkliste für Überprüfungen, Rechtsvorschriften betreffend der Verantwortung der Kraftverkehrsunternehmer
1 Stunde
Die Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen, physische Kondition, Übungen für den Umgang mit schwereren Lasten, individueller Schutz
0,5 Stunden
Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
Grundsätze einer gesunden und ausgewogener Ernährung, Auswirkungen von Alkohol, Arznei oder jedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann; Symtome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress, grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität bzw. Ruhezeit
1 Stunde
Fähigkeit zur Einschätzung der Lage bei Notfällen
Verhalten in Notfällen: Einschätzung der Lage, Vermeidung von Nachfolgeunfällen, Verständigung der Hilfskräfte, Bergung von verletzten und Leistung von Erste Hilfe. Reaktion bei Brand, Evakuierung der Mitfahrer des Lkw´s bzw. der Fahrgäste des Omnibusses, Gewährleistung der Sicherheit für alle Fahrgäste, Vorgehen bei Gewalttaten, Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung
1,5 Stunden
Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung des Fahrers, unterschiedliche Gesprächspartner des Fahrers, Wartung des Fahzeugs, Arbeitsorganisation, kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits.
1,5 Stunden
Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
- Bedeutung der Qualität der Leistung des Fahrers, unterschiedliche Gesprächspartner des Fahrers, Wartung des Fahzeugs, Arbeitsorganisation, kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits
D95 Weiterbildung
Modul 1: Fahrsicherheit
(Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit)
Dauer: 7 Stunden
- Erhöhung der Fahrsicherheit durch lebenslanges Lernen
- Einwirkende Kräfte und Ladung richtig einschätzen
- Unfallvorbeugung durch situationsangepasstes Handeln und vorausschaendes Fahren
- Sicherheitssysteme zur Erhöhung der Fahrzeug- und Verkehrssicherheit
Gliederung:
2 Stunden
Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette
Drehmomentkurven, Leistungskurven, spezifische Verbrauchskurven eines Motors, optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers beim Schalten...
5 Stunden
Kenntnis der technischen Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung
- um das Fahrzeug zu beherrschen
- seinen Verschleiß möglichst gering zu halten um Fehlfunktionen vorzubeugen.
- Besonderheiten der Zweikreis-Bremsanlage mit pneumatischer Übertragungseinrichtung, kombinierter Einsatz von Brems- und Dauerbremsanlage
- bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung
- Einsatz der Tätigkeit des Fahrzeuges
- Einsatz der Bremsanlage im Gefälle
Modul 2: ECO-Training
(Kraftstoffsparende Fahrweise)
Dauer: 7 Stunden
Fähigkeiten zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendungen der erlangten Kenntnisse gemäß Modul 1 (Fahrsicherheit)
Dieses Weiterbildungsmodul wird in der Praxis durchgeführt!
Ablauf:
Theoretische Vorbereitung auf den Praxisteil
(Tagesablauf, Fahrprotokoll, Verbrauchsmessgerät)
Erste praktische Fahrt
(Alleinfahrt ohne Trainer zur Bestimmung des Kraftstoffverbrauchs)
Theoretischer Unterricht
(Verbrauchskurven von Motoren, Arten von Kraftstoffen, Abgasnachbehandlung, Nutzung des Drehzahlmessers, technische Wartung, Getriebewahl, Einsetzen von Tempomat und Retarder, Analyse der Fahrwiderstände, energiesparende und umweltschonende Fahrweise.
Zweite praktische Fahrt
(Erworbene theoretische Kenntnisse zusammen mit dem Trainer in die Praxis umsetzen)
Abschlussbesprechung
(Vergleich der beiden Fahrten, Erläutern der ermittelten Verbrauchswerte, zukunftsorientiertes Fahrverhalten durch die gewonnenen Kenntnisse)
Modul 3: Fahrgastsicherheit
(Sicherheit und Komfort der Fahrgäste)
Dauer: 7 Stunden
- Das Fahrzeug als Visitenkarte des Unternehmers
- Sicherheit und Komfort der Fahrgäste
- Die Rolle des Fahrers
- Fahrgastsicherheit durch richtige Einschätzung der Fahrzeugeigenschaften
Gliederung:
6 Stunden
Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
- Richtige Einschätzung der Längs- und Seitwärtsbewegungen des Fahrzeugs
rücksichtsvolles Verkehrsverhalten
Positionierung auf der Fahrbahn
sanftes Abbremsen
Beachtung der Überhänge
Nutzung spezifischer Infrastrukturen (öffentliche Verkehrsflächen, bestimmten Verkehrsteilnehmern vorbehaltene Verkehrswege)
angemessene Prioritätensetzung im Hinblick auf die sichere Steuerung des Fahrzeugs und die Erfüllung anderer dem Fahrer obliegenden Aufgaben
Umgang mit den Fahrgästen
Besonderheiten der Beförderung bestimmter Fahrgastgruppen (Behinderte, Kinder ect.)
1 Stunde
Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften durch die richtige Benutzung des Fahrzeugs
- Bei der Fahrt auf das Fahrzeug wirkende Kräfte
- Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Fahrzeugs und dem Fahrbahnprofil
- Berechnung der Nutzlast des Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination
- Verteilung der Ladung
- Auswirkungen der Überladung auf die Achse
- Fahzeugstabilität und Schwerpunkt des Fahrzeugs
Modul 4: (Sozial)Vorschriften für den Straßenverkehr
(Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr)
Dauer: 7 Stunden
Gliederung:
4 Stunden
Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
- Höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche
- Grundsätze, Anwendung und Auswirkung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) Nr. 3821/85
- Sanktionen für den Fall, dass das Kontrollgerät nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird
- Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Kraftverkehr: Rechte und Pflichten der Kraftfahrer im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung
3 Stunden
Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr
- Beförderung bestimmter Personengruppen
- Sicherheitsausstattung in Bussen
- Sicherheitsgurte
- Beladen des Fahrzeugs
Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenkraftverkehrs und der Marktordnung
- Personenkraftverkehr im Verhältnis zu den verschiedenen Verkehrsmitteln zur Beförderung von Personen (Bahn, Pkw)
- Unterschiedliche Tätigkeiten im Personenkraftverkehr
- Überschreiten der Grenzen (internationaler Personenkraftverkehr)
- Organisation der wichtigsten Arten von Personenkraftverkehrsunternehmen
Modul 5: Humanfaktoren
(Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger und Profi)
Dauer: 7 Stunden
Gliederung:
1 Stunde
Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche
Verkehrsunfallstatistiken; Beteiligung von Lastkraftwagen/Omnibussen, menschliche, materielle und finazielle Auswirkungen
0,5 Stunden
Fähigkeit der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
Allgemeine Informationen, Folgen für Fahrer, Vorbereitungsmaßnahmen, Checkliste für Überprüfungen, Rechtsvorschriften betreffend der Verantwortung der Kraftverkehrsunternehmer
1 Stunde
Die Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen, physische Kondition, Übungen für den Umgang mit schwereren Lasten, individueller Schutz
0,5 Stunden
Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
Grundsätze einer gesunden und ausgewogener Ernährung, Auswirkungen von Alkohol, Arznei oder jedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann; Symtome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress, grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität bzw. Ruhezeit
1 Stunde
Fähigkeit zur Einschätzung der Lage bei Notfällen
Verhalten in Notfällen: Einschätzung der Lage, Vermeidung von Nachfolgeunfällen, Verständigung der Hilfskräfte, Bergung von verletzten und Leistung von Erste Hilfe. Reaktion bei Brand, Evakuierung der Mitfahrer des Lkw´s bzw. der Fahrgäste des Omnibusses, Gewährleistung der Sicherheit für alle Fahrgäste, Vorgehen bei Gewalttaten, Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung
1,5 Stunden
Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung des Fahrers, unterschiedliche Gesprächspartner des Fahrers, Wartung des Fahzeugs, Arbeitsorganisation, kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits.
1,5 Stunden
Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenkraftverkehrs und der Marktordnung
- Bedeutung der Qualität der Leistung des Fahrers, unterschiedliche Gesprächspartner des Fahrers, Wartung des Fahzeugs, Arbeitsorganisation, kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits
Punkte in Deutschland?
Neues Fahreignungs-Bewertungssystem ab 01.Mai 2014
Bundesministerium für Verkehr ...mehr lesen!
Punkte in Flensburg
Es wird künftig die Teilnahme am neuen Fahreignungsseminar nicht mehr angeordnet.
Am Verkehr teilnehmende können bei jedem Punktestand freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Wird binnen zwei Wochen die Teilnahmebescheinigung der zuständigen Behörde vorgelegt, erfolgt ein Punkteabzug von einem Punkt. Dies geht jedoch nur bei einem Punktestand von eins bis fünf Punkte.
Das heißt, bei einem Punktestand von eins bis fünf kann durch den Besuch des Fahreignungsseminars einmal in fünf Jahren ein Punkt abgebaut werden.
Wer sechs oder sieben Punkte im Fahreignungsregister hat, bekommt durch die Teilnahme keinen Punkteabzug.
Ergeben sich acht und mehr Punkte, so wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Vormerkung:
Inhaber einer Fahrerlaubnis mit einem Puntestand von einem bis zu drei sind mit der Speicherung der zugrundeliegenden Entscheidungen für die Zwecke des Fahreignungs-Bewertungssystems vorgemerkt.
Ermahnung:
Ergeben sich vier oder fünf Punkte, ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis beim Erreichen eines dieser Punktestände schriftlich zu ermahnen. Diese erhalten den Hinweis, dass sie freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen können.
Verwarnung:
Ergeben sich sechs oder sieben Punkte, ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis beim Erreichen eines dieser Punktestände schriftlich zu verwarnen. Diese erhalten den Hinweis, dass sie freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen können, dabei aber kein Punkteabzug gewärt wird.
Entzug der Fahrerlaubnis:
Ergeben sich acht oder mehr Punkte, gilt der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens 6 Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung erteilt werden.
Was ist ein Fahreignungsseminar?
Mit dem Fahreignungsseminar soll erreicht werden, dass die Teilnehmer sicherheitsrelevante Mängel in ihrem Verkehrsverhalten und insbesondere in ihrem Fahrverhalten erkennen und abbauen. Hierzu sollen die Teilnehmer durch die Vermittlung von Kenntnissen zum Straßenverkehrsrecht, zu Gefahrenpotentialen und zu verkehrssicherem Verhalten im Straßenverkehr, durch Analyse und Korrektur verkehrssicherheitsgefährdender Verhaltensweisen sowie durch Aufzeigen der Bedingungen und Zusammenhänge des regelwidrigen Verkehrsverhaltens veranlasst werden.
Fragenkatalog zur Prüfung
Hier finden Sie die Fragen für die theoretische Prüfung zur Grundqualifikation
Fragenkatalog Weiterbildung
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde und Kollegen.
Hier finden Sie die Lösungen der Fragenkataloge, die im Unterricht zur Weiterbildung von Berufskraftfahrern und Berufskraftfahrerinnen behandelt wurden.
Sollten Fragen und Anregungen offen sein, stehen wir Ihnen slebstverständlich auch persönlich zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für die Teilnahme an der Weiterbildung und hoffen natürlich nur das beste für Sie und Ihr Unternehmen.
Lösungen für die Fragen zum Modul 4: Sozialvorschriften
Lösungen für die Fragen zum Modul 2: ECO-Training